Was tun gegen Mietnomaden?

07.03.2023 , Allgemein

Von Corinna Kelz

Mietnomaden sind der Albtraum jedes Vermieters. Immer wieder kommt es vor, dass Mietverträge nicht eingehalten werden und nach Unterfertigung des Mietvertrages der vereinbarte Mietzins nicht mehr bezahlt wird. Dies kostet den Vermieter nicht nur Nerven, sondern stellt ihn auch vor finanzielle Probleme, denn bis der Vermieter die Wohnung räumen lassen und seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen kann, vergeht meist ein halbes Jahr oder noch länger. Wir geben Ihnen einen Überblick, wie man sich als Vermieter richtig verhält, ohne das ganze Verfahren noch mehr in die Länge zu ziehen oder noch mehr finanzielle Einbussen hinnehmen zu müssen.

Bleibt die Bezahlung des Mietzinses aus, muss dem Mieter im ersten Schritt schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt und gleichzeitig angedroht werden, dass das Mietverhältnis bei Nichtbezahlung des offenen Mietzinses in der gesetzten Frist gekündigt wird.

Sollte der Mieter innerhalb dieser Frist den offenen Betrag nicht bezahlen, ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von 14 Tagen – bei Wohn- oder Geschäftsräumen – auf einen beliebigen Zeitpunkt gerichtlich zu kündigen.


Zusammengefasst bedarf es daher folgender Schritte:

1. Schriftliche Bekanntgabe des Mietzinsrückstandes

2. Einräumung einer Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen und der Androhung der sofortigen Kündigung bei Nichtbezahlung

3. Anschliessend die gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses, wobei bei Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten wiederum eine mindestens 14-tägige Frist einzuhalten ist.

Auch wenn diese Schritte alle eingehalten wurden, ist der Vermieter den Mieter mit einer form- und fristgerechten Aufkündigung jedoch noch nicht los. Der Mieter hat nun die Möglichkeit, gegen die gerichtliche Aufkündigung binnen vier Wochen Einwendungen zu erheben. Sollten innerhalb dieser vier Wochen keine Einwendungen erhoben worden sein, wird der Beschluss rechtskräftig und der Vermieter kann eine Räumungsexekution durchführen. Sollten Einwendungen erhoben werden oder sogar Erstreckungsklagen eingebracht werden, kann sich das Verfahren über Monate hinauszögern. Natürlich gibt es auch Fälle, in denen der Mieter die Wohnung ab dem Zeitpunkt der Kündigung freiwillig räumt und dem Vermieter übergibt.

Ist Ihr Mieter mit dem vertraglich vereinbarten Mietzins im Rückstand? Wir helfen Ihnen, Ihren persönlichen Einzelfall auf die konkrete Sach- und Rechtslage zu überprüfen und stehen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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