Weisungsrecht des Arbeitgebers

04.04.2020 , Arbeitsrecht

von Jürgen Tiefenthaler

Das Weisungsrecht – auch Direktionsrecht – des Arbeitgebers ist ein charakteristisches Element des Arbeitsverhältnisses, welches dem Arbeitgeber erlaubt, einseitig das Arbeitsverhältnis und die Arbeitspflichten zu konkretisieren, und bei dessen Ausübung es zu Spannungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen kann. Es stellt einen direkten Ausfluss der Unterordnung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber dar, ist in § 1173a Art. 7 ABGB geregelt und besagt, dass der Arbeitgeber über Arbeitsausführung und Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb allgemeine Anordnungen erlassen und dem Arbeitnehmer besondere Weisungen erteilen kann, wobei der Arbeitnehmer diese nach Treu und Glauben zu befolgen hat. Begrenzt wird das Weisungsrecht des Arbeitgebers durch zwingendes Recht, verfassungsmässige Rechte, vertragliche Bestimmungen des Einzel-, Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag sowie das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers.

Jürgen Tiefenthaler hat sich im Rahmen eines Beitrags für das Wirtschaftsmagazin «unternehmer.» vertieft mit dem Umfang und den Grenzen des Weisungsrechts des Arbeitgebers sowie den Konsequenzen unzulässiger Weisungen bzw. der Nichtbefolgung zulässiger Weisungen auseinandergesetzt. Den Beitrag mit weitergehenden Informationen finden Sie unter nachstehendem Link.

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