Aufsicht über den Blockchain Sektor in Liechtenstein

02.03.2021 , Finanzmarktrecht

von Judith Hasler

In der kürzlich erschienenen März Ausgabe des Lawyer Monthly gibt Judith Hasler einen Überblick zum Thema Aufsicht über den Blockchain Sektor in Liechtenstein.

Am 01.01.2020 ist das Gesetz über Token und VT-Dienstleister (TVTG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz beabsichtigte der Gesetzgeber Innovationen zu fördern, denn Innovationen sind essentiell für die Gewährleistung einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Zur Stärkung der Innovationen bei gleichzeitigem Schutz der Nutzer und des Finanzmarktes bietet das TVTG nun einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen. Da Technologien einem ständigen Wandel unterworfen sind und insbesondere die Blockchain-Technologie von einem hohen Innovationstempo betroffen ist, war es für den Gesetzgeber wichtig, eine möglichst technologieneutrale Lösung zu finden, u.a. indem er den Begriff „Blockchain“ abstrakt als „Transaktion auf Systemen, die auf vertrauenswürdigen Technologien basieren“ definiert hat. Zudem wurde die neue Rechtsfigur des „Token“ eingeführt. Dies hatte zur Folge, dass einige grundsätzliche Rechtsfragen in Bezug auf die neue Rechtsfigur zu klären waren, denn ein Token ist gemäss TVTG ein „Container“ eines Rechts, wobei dieses Recht alles umfassen kann, was im Rechts- und Wirtschaftssystem verwendet wird, wie z.B. das Eigentumsrecht an einer Sache oder auch Nutzungsrechte. Eine Schwierigkeit diesbezüglich war insbesondere die Sicherstellung des Gleichlaufs von der Welt „online“ und der Welt „offline“.

Lesen Sie mehr zum TVTG unter:
Liechtenstein's Supervision of the Blockchain Sector

 

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