Die Problematik des Aufhebungsvertrags

07.04.2021 , Arbeitsrecht

von Judith Hasler

Verträge werden durch übereinstimmende Willensäusserungen geschlossen. Genauso können Verträge durch übereinstimmende Willensäusserungen beendet oder aufgehoben werden. Es gibt verschiedene nachvollziehbare Gründe, weshalb die Parteien den Arbeitsvertrag anstatt durch Kündigung durch eine einvernehmliche Auflösung wünschen. Allerdings hat die Rechtsprechung diverse Vertragsaufhebungen dennoch als Gesetzesumgehung qualifiziert und arbeitsrechtliche Bestimmungen zum Schutz des Arbeitnehmers trotz einvernehmlicher Auflösung angewendet. Damit ein Auflösungsvertrag im Einzelfall nicht als Umgehung der Schutzvorschriften ausgelegt wird, sind je nach Einzelfall gegenseitige Zugeständnisse zu machen, sodass die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers an der einvernehmlichen Auflösung nicht in einem Missverhältnis stehen, was wiederum zu nachträglichen, ungewollten Forderungen seitens des Arbeitnehmers führen kann.

Judith Hasler hat sich im Rahmen eines Beitrags für das Wirtschaftsmagazin «unternehmer.» vertieft mit der Problematik des Aufhebungsrechts sowie entsprechenden Lösungen auseinandergesetzt. Den Beitrag mit weitergehenden Informationen finden Sie unter nachstehendem Link.

Die Problematik des Aufhebungsvertrags

 

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