Impfschaden - Wie weiter?

31.01.2023

von Thomas Wiedl

Viele Menschen waren froh und erleichtert, als sie die Option hatten, sich gegen eine Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) impfen lassen zu können. Der Grossteil der Menschheit hat davon Gebrauch gemacht, so auch viele Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner.

 

Ungeachtet der Diskussion, ob bzw. inwieweit eine Impfung aus medizinischer Sicht geholfen hat, schwerwiegende gesundheitliche Folgen abzuwenden, bieten die geltenden Rechtsvorschriften die Möglichkeit, die negativen Folgen einer Impfung geltend zu machen.

 

1.             Wer trägt die Haftung für einen Impfschaden?

In Liechtenstein ist das Land Liechtenstein im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung Betreiberin des Impfzentrums Mühleholz und müssen sich Geschädigte daher an das Land Liechtenstein wenden.

 

2.             Verhältnis Patient – Arzt?

Im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines Behandlungsvertrages müssen die impfenden Ärzte ein Aufklärungsgespräch mit dem Patienten darüber führen, ob bzw. welche Nebenwirkungen mit dieser Impfung entstehen können.

Der Patient kann nur dann wirksam in die Impfung einwilligen, wenn er über die Bedeutung dieses Eingriffes und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde. Es muss also eine ärztliche Beratung im Sinne einer Aufklärung stattfinden, widrigenfalls eine Haftung entstehen kann.

 

3.             Wofür wird gehaftet?

Sollte der Patient infolge einer Impfung physische oder psychische Beeinträchtigungen haben, steht ihm ein Schmerzengeld zu. Diesbezüglich sind die Dauer und Schwere der Erkrankung bzw. die Schmerzperioden von Bedeutung.

Neben diesem Schmerzengeld können gegebenenfalls Therapie- und Pflegekosten sowie Verdienstentgang geltend gemacht werden.

Wichtig ist auch, dass für den Falle eines unbestimmten Heilungsverlaufes die Feststellung begehrt werden kann, dass die Schädigerin für sämtliche künftigen Schäden aus der Impfung haften soll.

Zwischenzeitlich haben wir bereits die erste «Impfschaden-Klage» beim Landgericht Liechtenstein eingebracht und stehen wir für sämtliche Fragen in diesem Zusammenhang gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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