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20.10.2020 | Insolvenzrecht
Das liechtensteinische Insolvenzrecht trägt den Ruf veraltet, unmodern und nicht mehr der europäischen Rechtslage entsprechend zu sein, zumal der Fokus bis dato in der Zerschlagung und Verwertung (Liquidation bzw. Konkurs) liegt. Die aktuelle Rechtslage bietet einem insolventen Unternehmen keine Möglichkeit eine Sanierung durchzuführen und der vorgesehene Nachlassvertrag hat praktisch keine Relevanz, was oft das „Aus“ für das Unternehmen bedeutet. Auch für natürliche Personen besteht keine adäquate Möglichkeit einer Entschuldung. Vielmehr ist es für natürliche Personen eine nahezu unüberwindbare Hürde, die Verfahrensöffnung zu erreichen, da das Gericht mangels vorhandener Vermögenswerte einen Kostenvorschuss vom Schuldner verlangt.
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